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Unterschied durch die Schreibung 'deaf' (für den audiologischen Befund des Nicht-hören-Könnens) und 'Deaf'
(im kulturellen Sinn) sichtbar gemacht.
Sprache und Kultur einer Gesellschaft sind untrennbar miteinander verknüpft - sie
gehören zusammen, wie die zwei Seiten einer Münze. Das ist auch der Grund dafür, dass
sich die Gehörlosenkultur der Gebärdensprachgemeinschaft von der Kultur der Hörenden wesentlich
unterscheidet. Für viele Hörende löst die Vorstellung von Gehörlosigkeit zuerst einmal einen Schock aus.
Für Gehörlose ist es eigentlich kein Problem, nicht hören zu können - wenn sie von der Gesellschaft unterstützt
und nicht unterdrückt werden.
Zur Gehörlosenkultur gehören bestimmte Regeln des Kommunizierens, der
Zusammenschluss in Gehörlosenvereinen, gemeinsame Veranstaltungen, Kongresse,
Sport, aber auch die künstlerische Betätigung etwa durch Theatergruppen,
Gebärdensprachfestivals, Gebärdensprachpoesie, bildende Kunst u.v.m. Ganz
besondere Veranstaltungen sind „Gebärdensprachfestivals“,
bei denen in einem Wettbewerb die besten GebärderInnen gekürt
werden, sei es Einzeln oder in Gruppen, für Erwachsene oder für
Kinder. Auch in Österreich fanden bereits solche Festivals statt,
die sich sehr großer Beliebtheit erfreuen.
Auch die Aufarbeitung der Geschichte der Gehörlosen leistet einen
wichtigen Beitrag zur Gehörlosenkultur. So wird durch solche historischen
Arbeiten zum einen aufgezeigt, wie grausam Gehörlose nicht selten
in der Geschichte behandelt wurden, etwa in der NS-Zeit, zum anderen werden
berühmte Gehörlose aus der Vergessenheit geholt, wie gehörlose
LehrerInnen, KünstlerInnen und ForscherInnen. Gehörlosenorganisationen
sind aber auch politisch sehr aktiv. Eines ihrer wichtigsten Ziele ist
die offizielle Anerkennung der Gebärdensprache. Eine Anerkennung
bedeutet das Recht auf gebärdensprachlichen Unterricht in Gehörlosenschulen,
das Recht auf GebärdensprachdolmetscherInnen und auch eine Ausweitung
der gedolmetschten Nachrichten im Fernsehen
.
Im Europäischen Parlament wurde die Anerkennung der Gebärdensprachen
bereits im Jahre 1988 empfohlen und die Mitgliedsländer wurden aufgefordert,
alle noch bestehenden Hindernisse für die Benutzung der Gebärdensprache
zu beseitigen. Während in Dänemark, Finnland, Frankreich, Norwegen,
Portugal, Schweden, Deutschland, der Tschechischen Republik und der Slowakischen
Republik die Gebärdensprache sei es in der Verfassung oder im Bildungsbereich
anerkannt ist, ist dies in Österreich trotz zahlreicher Bemühungen
der Gehörlosenorganisationen noch nicht geschehen.
In den 1990ern gab es erste Anläufe, ÖGS rechtlich anzuerkennen,
allerdings scheiterten diese alle im Parlament. Als Hauptbegründung
wurde angebracht, dass österreichische Gehörlose nicht als "Volksgruppe"
gesehen werden und deswegen nicht als solche anerkannt werden können,
wie zum Beispiel SlowenInnen oder KroatInnen. 1998 wurde die ÖGS
zumindest Gerichtssprache, das heißt, Gehörlose dürfen
seit damals in ÖGS bei Gericht aussagen. Anfang 2002 startete der
Österreichische Gehörlosenbund einen neuerlichen Versuch mit
einer Unterschriftenliste und brachte die "Petition für Chancengleichheit
gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem"
zur Anerkennung der Gebärdensprache ein. Diese Petition verfiel jedoch
mit den Neuwahlen im Herbst 2002 verfallen und wurde im Juli 2003 wieder
eingebracht.
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