Gehörlosenkultur

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Traditionelle Bezeichungen wie „Hörgeschädigt“ kommen aus der Medizin und vernachlässigen die kulturelle Identität der Gehörlosen. Im englischen Sprach-
raum wird dieser

Unterschied durch die Schreibung 'deaf' (für den audiologischen Befund des Nicht-hören-Könnens) und 'Deaf' (im kulturellen Sinn) sichtbar gemacht.
 
Sprache und Kultur einer Gesellschaft sind untrennbar miteinander verknüpft - sie gehören zusammen, wie die zwei Seiten einer Münze. Das ist auch der Grund dafür, dass sich die Gehörlosenkultur der Gebärdensprachgemeinschaft von der Kultur der Hörenden wesentlich unterscheidet. Für viele Hörende löst die Vorstellung von Gehörlosigkeit zuerst einmal einen Schock aus. Für Gehörlose ist es eigentlich kein Problem, nicht hören zu können - wenn sie von der Gesellschaft unterstützt und nicht unterdrückt werden.

Zur Gehörlosenkultur gehören bestimmte Regeln des Kommunizierens, der Zusammenschluss in Gehörlosenvereinen, gemeinsame Veranstaltungen, Kongresse, Sport, aber auch die künstlerische Betätigung etwa durch Theatergruppen, Gebärdensprachfestivals, Gebärdensprachpoesie, bildende Kunst u.v.m. Ganz besondere Veranstaltungen sind „Gebärdensprachfestivals“, bei denen in einem Wettbewerb die besten GebärderInnen gekürt werden, sei es Einzeln oder in Gruppen, für Erwachsene oder für Kinder. Auch in Österreich fanden bereits solche Festivals statt, die sich sehr großer Beliebtheit erfreuen.


Auch die Aufarbeitung der Geschichte der Gehörlosen leistet einen wichtigen Beitrag zur Gehörlosenkultur. So wird durch solche historischen Arbeiten zum einen aufgezeigt, wie grausam Gehörlose nicht selten in der Geschichte behandelt wurden, etwa in der NS-Zeit, zum anderen werden berühmte Gehörlose aus der Vergessenheit geholt, wie gehörlose LehrerInnen, KünstlerInnen und ForscherInnen. Gehörlosenorganisationen sind aber auch politisch sehr aktiv. Eines ihrer wichtigsten Ziele ist die offizielle Anerkennung der Gebärdensprache. Eine Anerkennung bedeutet das Recht auf gebärdensprachlichen Unterricht in Gehörlosenschulen, das Recht auf GebärdensprachdolmetscherInnen und auch eine Ausweitung der gedolmetschten Nachrichten im Fernsehen

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Im Europäischen Parlament wurde die Anerkennung der Gebärdensprachen bereits im Jahre 1988 empfohlen und die Mitgliedsländer wurden aufgefordert, alle noch bestehenden Hindernisse für die Benutzung der Gebärdensprache zu beseitigen. Während in Dänemark, Finnland, Frankreich, Norwegen, Portugal, Schweden, Deutschland, der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik die Gebärdensprache sei es in der Verfassung oder im Bildungsbereich anerkannt ist, ist dies in Österreich trotz zahlreicher Bemühungen der Gehörlosenorganisationen noch nicht geschehen.


In den 1990ern gab es erste Anläufe, ÖGS rechtlich anzuerkennen, allerdings scheiterten diese alle im Parlament. Als Hauptbegründung wurde angebracht, dass österreichische Gehörlose nicht als "Volksgruppe" gesehen werden und deswegen nicht als solche anerkannt werden können, wie zum Beispiel SlowenInnen oder KroatInnen. 1998 wurde die ÖGS zumindest Gerichtssprache, das heißt, Gehörlose dürfen seit damals in ÖGS bei Gericht aussagen. Anfang 2002 startete der Österreichische Gehörlosenbund einen neuerlichen Versuch mit einer Unterschriftenliste und brachte die "Petition für Chancengleichheit gehörloser Menschen im österreichischen Bildungssystem" zur Anerkennung der Gebärdensprache ein. Diese Petition verfiel jedoch mit den Neuwahlen im Herbst 2002 verfallen und wurde im Juli 2003 wieder eingebracht.

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